Kircheneintritt & Kirchenaustritt

Kircheneintritt

Sie überlegen (wieder) in die Kirche einzutreten ...
... dann können Sie hier Hilfestellungen für Ihre Überlegungen finden.

Ein Kircheneintritt ist nicht besonders schwer, wenn auch etwas aufwendiger als der Kirchenaustritt. Rufen Sie einfach den oder die für Ihren Wohnort zuständige/n Pfarrer/in an. Die Telefonnummer finden Sie, wenn Sie auf unsere Gemeindeseiten klicken. Sollte Ihr Ort dort nicht vorkommen, nehmen Sie einfach den, der Ihrem Wohnort am nächsten liegt. Sie werden dann auf jeden Fall an die/den richtige/n Asprechpartner/in vermittelt. Verabreden Sie ein Gespräch. Sie können sich aber auch per Telefon (0 36 01) 81 29 01 oder über unsere Kontaktseite an das Büro der Superintendentur wenden. Wir vermitteln Ihnen gerne eine Pfarrerin oder einen Pfarrer in Ihrer Nähe. Machen Sie mit ihr/ihm einen Gesprächstermin aus. Sie werden ein offenes Ohr für alle Ihre Fragen, Wünsche oder Ängste finden. Haben Sie keine Angst - es wird auf keinen Fall eine Glaubensprüfung werden. Nicht die Kirche steht im Mittelpunkt, sondern Sie mit Ihrem Anliegen.

Der nächste Schritt ... 
... ist Ihre Entscheidung: Sie wollen Mitglied werden! Dann müssen Sie nur noch einen formlosen Antrag zur Aufnahme in die Kirche schreiben. Schicken Sie diesen an den Gemeindekirchenrat Ihrer neuen Gemeinde. Sie werden dann zu einem Gottesdienst mit Abendmahl eingeladen. Die Teilnahme am Abendmahl ist der feierliche Abschluss Ihrer Aufnahme in die evangelische Kirche. Ob Ihre Aufnahme im Gemeindegottesdienst am Sonntag geschieht oder in einem Gottesdienst im kleineren Rahmen, das hängt von den Gepflogenheiten in der Gemeinde ab - und von Ihren Absprachen und Wünschen.

Sie sind noch nicht getauft ... 
... dann dauert es mit Ihrem Eintritt etwas länger. Sie müssen getauft sein, wenn Sie Mitglied unserer Kirche sein wollen. Warum das so ist, was die Taufe bedeutet, welche Rechte und Pflichten mit ihr verbunden sind - all das werden Sie in Gesprächen mit Ihrer Pfarrerin / Ihrem Pfarrer erfahren. Sie / Er wird mit Ihnen über wichtige und grundlegende Fragen des christlichen Glaubens sprechen und versuchen, Ihnen Antworten auf Ihre diesbezüglichen Fragen zu geben. Denn der Glaube kommt aus dem Hören, wie die Bibel sagt und Sie sollen wissen können, warum Sie Mitglied der Evangelischen Kirche werden.

Und bezahlen ... 
... müssen Sie für Ihren Eintritt gar nichts. Als Mitglied der Kirche zahlen Sie allerdings - sofern Sie lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind - Kirchensteuer. Die beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. (Nähere Informationen zum Thema Kirchensteuer und Geld finden Sie hier.) Was Ihre Kirche mit diesem Geld macht, das können Sie nachlesen. In jedem Jahr legt sie sorgfältig und öffentlich Rechenschaft über ihre Finanzen ab.

Weitere Informationen zum Thema Kircheneintritt erhalten Sie von der ...
... Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
... Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM)

12 gute Gründe für den Kircheneintritt

Kirche für mich

1. Der Glaube an Gott, trägt mich mein Leben lang: Jesus Christus ist mein Trost im Leben und im Sterben. Die Kirche ist die Gemeinschaft der Glaubenden. 

2. Jesus Christus hat mich frei gemacht: In der Verantwortung vor ihm kann ich mein Leben verantwortungsbewusst gestalten. Die Kirche hilft mir dabei, nicht mich zum alleinigen Maßstab aller Dinge zu machen.

Kirche für andere

3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod. In ihrer Verkündigung erfährt der Mensch, dass er nicht allein sein muss. Durch die Gegenwart Gottes kann die Einsamkeit zum Ort der Gottesbegegnung werden. 

4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinaus reicht. 

5. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst- und angenommen. 

6. In den sozialen Einrichtungen der Kirche engagieren sich haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen für den ganzen Menschen. 

7. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auf die weltweite christliche Gemeinschaft. Das verbindet und stiftet Nähe.

Kirche für die Gesellschaft

8. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft. 

9. Die Kirche besitzt mit ihren Gebäuden wertvolle Orte der Ruhe, der Schönheit  und der Besinnung. 

10. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Sie geben den Menschen Ruhe und Kraft. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage in Verantwortung vor Gott und in Verantwortung für die Menschen zu erhalten. 

11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur. 

12. Die Kirche achtet jeden Menschen als Geschöpf Gottes. Ihre Verkündigung gilt allen Menschen und ist ein Beitrag zur Solidarität mit den Schwachen.

Kirchenaustritt

Sie überlegen aus der Kirche auszutreten ... 
... aber wissen nicht, wie es geht, was es kostet und welche Konsequenzen es nach sich zieht? Sie zögern noch, weil sie diesen Schritt nicht übereilt und aus Emotionen heraus vollziehen wollen? Wir helfen Ihnen mit unseren Informationen, auch wenn es sicher ungewöhnlich ist, auf einer Kirchenseite Hinweise zum Kirchenaustritt zu finden. Wir verstehen es aber als Gesprächsangebot an Sie und hoffen, dass Sie diesen wichtigen Schritt nur nach reiflicher Überlegung gehen.

Der nächste Schritt ...
... ist nicht einheitlich. Je nachdem in welchem Bundesland auf dem Gebiet unserer Landeskirche sie leben, müssen Sie entweder zum Standesamt oder zum Amtsgericht.

In Sachsen-Anhalt muss der Austritt persönlich beim Standesamt oder bei einem Notar erklärt werden. Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen. Kirchenzugehörigkeit müssen Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen lassen, da Sie sonst weiter Kirchensteuern zahlen. Dafür wenden Sie sich an Ihr Finanzamt. In einigen Gemeinden können Sie dies auch beim Bürgeramt oder beim Einwohnermeldeamt erledigen. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist. Eine Gebühr ist zu zahlen.

In Thüringen muss der Austritt persönlich beim Standesamt erklärt werden. Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen. Ihre Kirchenzugehörigkeit müssen Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen lassen, da Sie sonst weiter Kirchensteuern zahlen. Dafür wenden Sie sich an Ihr Finanzamt. In einigen Gemeinden können Sie dies auch beim Bürgeramt oder beim Einwohnermeldeamt erledigen. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist. Eine Gebühr ist zu zahlen.

Konsequenzen des Kirchenaustrittes

Ein Kirchenaustritt ist schnell vollzogen, hat aber weitreichende Konsequenzen. Formell gesehen bedeutet er den Verlust der Mitbestimmungsrechte im Gemeindeleben und den Anspruch auf Dienstleistungen der Kirche. Auf der anderen Seite entbindet er Sie von den Pflichten eines Kirchenmitglieds. Im Einzelnen zieht ein Austritt folgende Konsequenzen nach sich:

  • Sie haben nicht mehr das Recht am Abendmahl der Gemeinde teilzunehmen.
  • Sie können kein Patenamt übernehmen.
  • Sie können nicht in einer Kirche heiraten.
  • Sie können nicht kirchlich bestattet werden.
  • Sie dürfen bei Gemeinde- oder anderen Kirchenwahlen nicht mitwählen.
  • Sie erfahren keine bevorzugte Behandlung bei kirchlichen Schulen, 
    Kindergärten und Altenheimen.
  • Sie haben es schwerer bei der beruflichen Einstellung durch einen evangelischen Träger.
  •  

Eins ändert sich aber nicht: Ihre Taufe bleibt weiterhin gültig!

Evangelischer Kirchenkreis Mühlhausen

Bei der Marienkirche 9
99974 Mühlhausen/Thüringen

Kontakt

Tel.: 03601 812901
Fax:  03601 837927
    
E-Mail: info@kirchenkreis-muehlhausen.de
Internet: www.kirchenkreis-muehlhausen.de

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