29.10.2024
Grundlagen der Fusions-Überlegungen

Der Landeskirchenrat und das Landeskirchenamt haben im Jahr 2021 Perspektivgespräche in den Kirchenkreisen angestoßen. Entscheidend für diese Überlegungen sind zurückgehende Gemeindegliederzahlen, sowie das Missverhältnis zwischen den wenigen Pfarramtsstudierenden und starken Pensionsjahrgängen.

In einem Schreiben unseres Landesbischofs Friedrich Kramer ist an alle Kirchenkreise folgende Zeitschiene ausgegeben worden:

Bis 30. November 2022 soll ein Bericht der Kreiskirchenräte über angestellte Überlegungen und eine Entscheidung dazu vorgelegt werden.

Bis 30. November 2023 sollen Beschlüsse der Kreissynoden zur Kirchenkreisstruktur und zur Terminierung der Umsetzung vorgelegt werden.

Bis zum 30. November 2024 entscheidet die Landessynode, wenn es keine einvernehmlichen Beschlüsse zwischen Kirchenkreisen gibt.