28.02.2025
Gleichlautende Beschlussempfehlungen für drei Kreissynoden

Fusion im Blick

Ende 2022 beschlossen die Kirchenparlamente (Synoden) der Kirchenkreise Bad Frankenhausen-Sondershausen, Mühlhausen und Südharz Gespräche über einen Zusammenschluss in 2027 aufzunehmen. Auf der Basis monatelanger Arbeit, der dafür ins Leben gerufenen Arbeitsgruppen, haben nun alle drei Kreiskirchenräte identische Beschluss-Empfehlungen formuliert. Am 22. März werden sie den Parlamentsmitgliedern zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Dafür tagen die Synoden erstmals in Teilen zusammen im Berufsschulcampus Unstrut-Hainich in Mühlhausen. Im Anschluss an die Vorstellung des Themas in großer Runde trifft sich jede Synode für sich zur Beschlussfassung und zur Behandlung ihrer weiteren Tagesordnungspunkte.

Nach den Gesprächen nun also der mögliche Beschluss zur Vereinigung der drei Kirchenkreise zum 01. Januar 2027 zu einem „Evangelischen Kirchenkreis Nordthüringen“ mit Sitz in Mühlhausen. „Bei einem positiven Beschluss müsste dies anschließend noch beim Landeskirchenamt in Erfurt beantragt werden“, erklärt der Südharzer Superintendent Andreas Schwarze das Prozedere.

Mühlhausen würde dann auch der Amtssitz des Superintendenten sein, die beiden Stellvertretenden hätten ihre Dienststelle entsprechend in Nordhausen und entweder Bad Frankenhausen oder Sondershausen.

Eine weitere Empfehlung bezieht sich auf die zukünftige Leitung des Kirchenkreises. Der potenzielle Beschluss sieht vor, dass von derzeit 3 Superintendentenstellen dann nur noch eine besteht, plus zwei halbe Stellen für Stellvertretungen. „Bislang gibt es insgesamt 6 Stellvertreter, die zum Teil Stellenanteile vergütet bekommen“, erläutert Steffi Wiegleb, Superintendentin im Kirchenkreis Bad Frankenhausen-Sondershausen.

In Bezug auf die Besetzung der Superintendentenstelle schlagen die Kreiskirchenräte eine Übernahme der aktuellen Superintendenten entsprechend des Pfarrstellengesetzes vor. „Das würde bedeuten, dass der Superintendent mit der längsten Amtszeit in seinem Kirchenkreis Superintendent des neuen Kirchenkreises würde. Bei uns dreien wäre dies Andreas Schwarze. Die anderen beiden wären Stellvertreter“, verdeutlicht Superintendent Christian Beuchel aus Mühlhausen.

Des Weiteren wird eine Verlängerung der Legislatur der Kreissynode und damit der Ausschüsse und der Kreiskirchenräte um ein Jahr bis längstens 28. Februar 2027 empfohlen. Turnusmäßig hätten 2026 neue Kreissynoden gebildet werden müssen.

Hintergrund-Information:

Der Kreiskirchenrat leitet den Kirchenkreis. Er nimmt die Aufgaben der Kreissynode zwischen deren Tagungen wahr und achtet darauf, dass die Aufgaben des Kirchenkreises erfüllt werden. Im Kreiskirchenrat müssen die Ehrenamtlichen gegenüber den Mitgliedern in einem kirchlichen Anstellungsverhältnis die Mehrheit bilden.

Die Textfassungen:

  • Der Kreiskirchenrat empfiehlt der Kreissynode folgende Beschlussfassung:

1. Die Kreissynode beantragt beim Landeskirchenamt der EKM:
1.1. Der Ev.-Luth. KK Bad Frankenhausen-Sondershausen, der Ev. KK Mühlhausen
und der Ev. KK Südharz werden zum 01. Januar 2027 zu einem Kirchenkreis
vereinigt.
1.2. Der vereinigte Kirchenkreis trägt den Namen „Evangelischer Kirchenkreis
Nordthüringen“ und hat seinen Sitz in Mühlhausen.

  • Der Kreiskirchenrat empfiehlt der Kreissynode folgende Beschlussfassung:

Die Kreissynode des Kirchenkreises Südharz beantragt gemäß § 13,1 Synodenwahlgesetz die Verlängerung der Legislatur um ein Jahr bis 28. Februar 2027.

  • Der Kreiskirchenrat empfiehlt der Kreissynode folgende Beschlussfassung:

Die Leitung des Ev. Kirchenkreises Nordthüringen besteht aus einem Superintendenten bzw. einer Superintendentin mit einem Stellenumfang von 100% und zwei Stellvertretungen mit einem Stellenumfang von jeweils 50% einer vollen Stelle, die ihren Dienstsitz in Nordhausen bzw. Bad Frankenhausen (oder Sondershausen) haben.
 

  • Die Kreissynode spricht sich für die Überleitung der Stellen der Superintendenten der beteiligten Kirchenkreise entsprechend §38a des Pfarrstellengesetzes aus.